Seit 2014 ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gemäß § 5 Abs. I Arbeitsschutzgesetz, unabhängig der Unternehmensgröße, Pflicht für jedes Unternehmen.

Große Betriebe, Konzerne setzen es schon um, doch Klein- und Mittelständische Betrieben fehlt es häufig an Kapazitäten und auch Fachkompetenz.

Für die Unternehmer/Entscheider und ihrer Verantwortung in Sachen Psyche rund um den betrieblichen Alltag, eine nicht unerhebliche Hürde:

  • Wie bitte schön sollen wir das machen?
  • Wir haben doch eine Fachkraft für Arbeitsschutz/-sicherheit (Sifa)? Kann die das nicht mitmachen? Aber welche Norm greift beim Thema Psyche wohl?

Es gibt auch nicht DIE Methode, sondern es gilt herauszufiltern, was am sinnvollsten ist.

Wenn dann richtig, sollte das Motto sein!

Hier setze ich an und unterstütze Sie.

Ihr Benefit ist dann:

  • Sie nutzen die Gefährdungsbeurteilung gleichzeitig zur Entwicklung der Organisation; zielgerichtet und zum Wohlbefinden der gesamten Organisation.
  • Als ein Unternehmen mit Zukunft binden Sie Ihre Mitarbeiter ein und machen Betroffene zu Beteiligten.
  • Ihr Unternehmen versichert sich zudem Ihrer Fachkräfte durch zufriedene und motivierte Mitarbeiter, die sich mit ihrem Unternehmen identifizieren und für dieses werben.

Nutzen Sie die Möglichkeit, erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben
und erzielen gleichzeitig einen Return on Invest !

Autor: Petra Zander